Tarife (50% auf alle Tarife bis 30.06.2025)

Ablauf

Nach der schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme folgt ein unverbindliches Erstgespräch. Dabei werden Bedürfnisse und Therapieinhalte besprochen und Ziele festgelegt. Die Lern- oder Dyskalkulie- Therapie findet wöchentlich in Einzelsitzungen statt. Auf Wunsch wird mit Schule und Fachstellen zusammengearbeitet.

Erstgespräch/Kennenlernen

  • Das Erstgespräch ist kostenlos.
  • Das Gespräch gilt nicht als definitive Anmeldung im LernStudio Schneider.
  • Es dient dem gegenseitigen kennen lernen, vertrauen aufbauen und dem gemeinsamen  besprechen der Bedürfnisse und festlegen der Zielsetzungen für Ihr Kind.

Erst nach dem Erstgespräch wird mit den Eltern und dem Kind besprochen, ob es in das LernStudio Schneider kommen möchte, um gemeinsam zu arbeiten.

 

Sobald Termine vereinbart werden, gilt dies als definitive Anmeldung im LernStudio Schneider.

 

Tarife Dykalkulie- und Lerncoaching

Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten und kostet Fr. 120.-. In den Kosten inbegriffen sind:

  • Vor- und Nachbereitung
  • Material
  • Telefongespräche organisatorischer Art
  • Standortgespräche

 

NICHT inbegriffen sind:

  • Erstellen von Berichten an Fachinstanzen. Diese  werden nach zeitlichem Aufwand zum Ansatz von Fr. 120.-/h verrechnet.
  • Fahrspesen zu Besprechungen mit Schule, Eltern etc.. Diese werden mit einem Ansatz von Fr. 0.70/km verrechnet.

 

Bitte beachten Sie, dass die Lerntherapie und die Dyskalkulie-Therapie von Krankenkassen leider nicht anerkannt sind.

Tarife Hausaufgaben-/Lernhilfe

Eine Sitzung dauert in der Regel 60-90 Minuten und kostet Fr. 60-90.-. In den Kosten inbegriffen sind:

  • Vor- und Nachbereitung
  • Material
  • Telefongespräche organisatorischer Art
  • Standortgespräche

 

 

Zahlungsmodalitäten

BAR

  • Bequem vor Ort bezahlen. Bitte bringen Sie den Betrag richtig mit.

TWINT

  • Einfach und bequem vor Ort bezahlen.

 

RECHNUNG

  • 1 Rechnung über den gesamten Zeitraum.
  • In der Regel erhalten Sie nach 2 Terminen eine Rechnung.

Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Bei Nichtbezahlung nach abgelaufener Zahlungsfrist wird der ordentliche Mahnverlauf gemäss OR Art. 102B eingeleitet.